Schöffenwahl 2023

Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 neue Schöffen zu wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Land-Gerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme bei Beratung und Abstimmung über das Urteil hat das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige.

Wer infolge einer gerichtlichen Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, ist vom Schöffenamt ausgeschlossen. Der „Verlust der Amtsfähigkeit“ tritt für fünf Jahre ein, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ebenfalls unfähig zum Schöffenamt ist, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe (auch bei Bewährung) von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind unfähig, das Schöffenamt zu bekleiden. Das ist zum einen bei jedem Vorwurf eines Verbrechens der Fall, zum anderen bei Verfahren wegen solcher Delikte, bei denen die Möglichkeit des Verlustes der Amtsfähigkeit ausdrücklich vorgesehen ist.

Weiterhin sollen Angehörige bestimmter Berufe nicht zum Schöffenamt berufen werden, die aus Gründen der Gewaltenteilung oder der Verpflichtung gegenüber anderen Grundsätzen als dem staatlichen Recht als ungeeignet für das Schöffenamt gelten. Dazu gehören politische Spitzenämter (Staatsoberhaupt, Regierung, Politische Beamte) und Justiz(nahe) Berufe, wie Staats- und Amtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, Gerichtshelfer, Jugendgerichtshelfer, Bewährungshelfer. Auch Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit. Es verlangt Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.

Bewerbungen sind ab sofort in der Stadtverwaltung Rötha möglich. Hier erhalten Sie auch das Formular zur Aufnahme in die Schöffen- und Jugendschöffen-Vorschlagsliste.

Ansprechpartner auch für weitere Auskünfte ist Frau Hasterok, Tel. 034206/60020, Stadtverwaltung Rötha, Zimmer 8.

Veröffentlicht am 27.02.2023

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