Verbot von Feuerwerk und Drohnen in der Nähe von Storchennestern

Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung zur Erhaltung der Störche. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken und Böllern in der Nähe von Storchenhorsten in und um Rötha während der Brutzeit (April bis August) unterlassen werden. Das Abbrennen von Feuerwerk in einem Radius von 1.000 Meter um Storchennester könne zu einer panikartigen Flucht der Altvögel führen. Die Jungstörche verhungerten dann oder würden Opfer von Greifvögeln. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion könne der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen. Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Es ist deshalb ratsam, wenn jemand ein Feuerwerk in der Nähe von Storchenhorsten plant, sich vorher mit dem Ordnungsamt oder der Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen.

Storchennest Rötha

Storchennest Oelzschau

Ihr Ordnungsamt

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamt Landkreis Leipzig unter: https://www.landkreisleipzig.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=2570

Veröffentlicht am 03.05.2023

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