Hier alle aktuellen Allgemeinverfügungen:
- Land Sachsen
- Landkreis
Testzentrum Rötha
GYM- Fitnessclub Leipziger Str. 26a 04571 Rötha OT Espenhain
www.gym-fitnessclub.de 034206-678510
Wir testen generell:
Mo- Fr von 8-21Uhr und Sa/ So von 10-14Uhr
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. 09.2022, gültig ab 01.10.2022, gültig bis 07.04.2023
Nähere Informationen hierzu unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html
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- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 6. September 2022, gültig ab 11. September 2022 (*.pdf, 0,14 MB) Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 6. September 2022 | gültig vom 11. September 2022 bis 30. September 2022
Damit gelten weiterhin unter anderem die folgenden Basis-Schutzmaßnahmen:
- ÖPNV:
- Maskenpflicht: medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
- Krankenhäuser:
- Maskenpflicht: medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Eine FFP2-Maske wird bei direktem Kontakt mit vulnerablen Personen empfohlen.
- Testpflicht: Geimpfte wie genesene Beschäftigte und Besucher unterliegen keiner Testpflicht. Alle übrigen Mitarbeiter benötigen zweimal wöchentlich einen negativen Testnachweis. Für Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis ist ein tagesaktueller Test für den Zutritt erforderlich. Darüber hinaus wird den Krankenhäusern das Erstellen eines risikobasierten Testkonzeptes empfohlen.
- Arztpraxen:
- Maskenpflicht: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
- Pflegeeinrichtungen:
- Maskenpflicht: FFP2-Maske.
- Testpflicht: Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen zweimal in der Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Andernfalls ist weiterhin ein tagesaktueller Test erforderlich. Besucher benötigen für den Zutritt jeweils einen negativen Test, unabhängig vom Impfstatus.
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Rathausstraße 4
04571 Rötha
Telefon 034206 - 6000
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