Satzungen in Aufstellung

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Rötha über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Baumschutzsatzung der Stadt Rötha

Der Stadtrat der Stadt Rötha hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.02.2023 den Entwurf der Baumschutzsatzung mit Stand vom 09.01.2023 gebilligt und gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Baumschutzsatzung ist eine Satzung i. S. d. § 19 SächsNatSchG, für deren Erlass die Stadt gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 SächsNatSchG zuständig ist. Demnach erfolgen die Beteiligung der Träger öffentliche Belange nach § 20 Abs. 1 SächsNatSchG und die öffentliche Auslegung nach § 20 Abs. 2 SächsNatSchG i. V. m. § 20 Abs. 12, § 19 Abs. 1, § 48 Abs. 1 Nr. 3 SächsNatSchG durch die Stadt.

Der Entwurf der Baumschutzsatzung mit Stand vom 09.01.2023 wird in der Zeit vom

30.03.2022 bis einschließlich 27.04.2023 im Bauamt (2.Etage) der Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4, 04571 Rötha öffentlich ausgelegt und auf der Homepage eingestellt. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten erfolgen.

Montag                       9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr

Freitag                        09.00 Uhr - 12:00 Uhr

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Der Geltungsbereich der Baumschutzsatzung entspricht dem Stadtgebiet.

 

Kontakt Stadtverwaltung

Stadtverwaltung Rötha 
Rathausstraße 4
04571 Rötha

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