Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässerschau Kleine Pleiße Rötha 05.02.2026
Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind oberirdische Gewässer regelmäßig durch die Wasserbehörden zu schauen. Beim Schauen wird der Gewässerrandstreifen mit einbezogen sowie der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerbenutzungsanlagen kontrolliert. An der Gewässerschau werden die untere Naturschutzbehörde, die obere Landwirtschaftsbehörde, die untere Forstbehörde, die Fischereibehörde und die Gewässerunterhaltungspflichtigen beteiligt.
Darüber hinaus wird den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Nutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiausübungsberechtigten, der Katastrophenschutzbehörde und den anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an der Gewässerschau gegeben.
Der Landkreis Leipzig als untere Wasserbehörde gibt hiermit folgenden Schautermin bekannt:
Geschaut wird am Donnerstag, den 05.02.2026, die Kleine Pleiße in Rötha.
Treffpunkt ist um 9:30 Uhr in Rötha, am Johann-Sebastian-Bach-Platz 1 (ehemals Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)
Die Bediensteten und die Beauftragten der Wasserbehörden sind befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben die erlaubnisbedürftigen und anzeigepflichtigen Anlagen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen zugänglich zu machen. Mit dieser Bekanntgabe wird die Benachrichtigungspflicht von Eigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 107 Abs. 2 SächsWG zum Betreten der Grundstücke erfüllt.“
Veröffentlicht am 04.01.2026Stadtverwaltung Rötha
Rathausstraße 4
04571 Rötha
Telefon 034206 - 6000


