Aktuelles
Am 19.12. und 20.12.2024 können im Einwohnermeldeamt nur noch Zahlungen per EC / VISA (in Ausnahmefällen auch Rechnung) erfolgen!
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für die Bundestagswahl am 23.02.2025 benötigen wir noch Ihre Unterstützung in unseren Wahllokalen und suchen Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitzuarbeiten. » mehr
Tannenbaumsammlung und Neujahrsfeuer der Jugendfeuerwehr Rötha
Flächendeckende Verteilung der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft wird ab 2025 eingestellt
Unsere integrative Kita „Regenbogenland“ Rötha ist Kita des Jahres 2024
©DKJS/Sebastian Gabsch
Unter insgesamt 520 Bewerbern aus der gesamten Bundesrepublik hat eine unabhängige Fachjury unsere integrative Kita „Regenbogenland“ am 28. November mit dem 1. Platz des Deutschen Kita-Preis ausgezeichnet.
Ein Herzlicher Glückwunsch und großer Dank geht an alle beteiligten Akteure. Die Erzieherinnen und Erzieher der Einrichtung, die Eltern, der Förderverein der Kita „Regenbogenland“ e.V. und die Stadtverwaltung haben sich den Preis gemeinsam erarbeitet und verdient!
Sie haben den Livestream verpasst? Die Preisverleihung ist dauerhaft auf dem YouTube-Kanal verfügbar.
Foto: ©DKJS/Jona Freigang
Grundsteuer 2025 - Erst Zahlungen leisten, wenn der neue Bescheid kommt!
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wir auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01. Januar 2025 vorerst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Grundsteuerzahlungen auf Grundlage eines alten Grundsteuerbescheides werden zurückerstattet.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 01. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Die Festsetzung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag als Grundlage der Steuererhebung obliegt der Zuständigkeit der Finanzämter. Die Grundsteuer berechnet sich wie bisher, indem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Die verbindlichen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 werden im Rahmen der Aufkommensneutralität überprüft und ggf. in neuer Höhe beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Rötha wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 die verbindlichen Hebesätze beschließen.
Sofern Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Festsetzung des individuellen Grundsteuermessbetrages haben, ist das zuständige Finanzamt der zutreffende Ansprechpartner. Die konkreten Kontaktdaten können den jeweiligen Bescheiden entnommen werden.
Erläuternde Informationen zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen stehen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html sowie des Landes Sachsen unter https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html zur Verfügung.
Widersprüche die sich auf die Höhe der Grundsteuer, resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrages beziehen, sind deshalb an das Finanzamt Grimma, Lausicker Straße 2-4, 04668 Grimma zu richten.
Ein Anlaufpunkt für Jung und Alt
Pressemitteilung
Ein Anlaufpunkt für Jung und Alt
Stiftung Energiepark Witznitz unterstützte Aufbau eines Basketball- und Soccercourts in Rötha
Leipzig/Rötha, der 13. November 2024. Der Röthaer Sportverein 1991 e. V. hat den Aufbau eines neuen Basketball- und Soccercourts abgeschlossen. Ein großer Teil der Kosten wurde über eine finanzielle Förderung durch die Stiftung Energiepark Witznitz in Höhe von 20.000 Euro aufgebracht. „Ziel war die Schaffung eines neuen Treffpunkts für Jung und Alt“, erklärt Holger Rosenheinrich, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Energiepark Witznitz. „Gerade in unserer heutigen Zeit sind solche Anlaufpunkte insbesondere für Jugendliche eher rar gesät,weshalb wir dieses Projekt auch in dieser Höhe gern unterstützt haben“, so Rosenheinrich weiter.
Der neue Platz wurde auf dem Areal an der Kreudnitzer Straße 1 – zwischen der Turnhalle an der Häckelstraße, Sportlerheim und der Turnhalle am Schützenhaus – errichtet. Dabei wurde eine Fläche von 10 x 20 Metern gepflastert, mit zwei bis vier Meter hohen Ballfangzäunen umfriedet und mit zwei Fußballtoren sowie zwei Basketballkörben versehen. Der Platz ist ab dem 16. November für potenzielle Nutzende frei zugänglich.
Kontakt: Röthaer Sportverein 1991 e. V. | Kreudnitzer Straße 1 | 04571 Rötha
Zur Stiftung
Die Stiftung Energiepark Witznitz (SEWI) wurde 2021 durch die Moveon Energy GmbH als unselbstständige Stiftung gegründet. Noch im selben Jahr übernahm die Kultur- und Umweltstiftung Leipziger Land der Sparkasse Leipzig die treuhänderische Betreuung der Stiftung, die ab 2024 auf die Mitteldeutsche Stiftungsmanagement gGmbH überging. Förderanträge aus den geförderten Kommunen, die den Stiftungszwecken entsprechen, können kontinuierlich über die Internetseite www.stiftung-energiepark-witznitz.de gestellt werden. Über Förderungen wird zweimal jährlich entschieden.
Blutspende der Uniklinik Leipzig am Donnerstag, 19.12.2024 von 15 - 19 Uhr in der Turnhalle Haeckelstraße 2 in Rötha
Achtung - Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf
Aktuell werden in Sachsen gefälschte Einkommensteuerbescheide im Namen der sächsischen Finanzämter in Papierform von unbekanntenAbsendern verschickt. Es sind postalische »Bescheide für 2023 über Einkommensteuer,Solidaritätszuschlag« im Umlauf, die als Absender ein sächsischesFinanzamt (allerdings mit unzutreffender Anschrift) oder die»Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« ausweisen. DieEmpfänger werden aufgefordert kurzfristig, binnen einer Woche,Einkommensteuer nachzuzahlen.» mehr
Straßenbeleuchtung in Rötha und allen Ortsteilen - Bitte um Mithilfe
Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass Straßenbeleuchtungsanlagen aus verschiedenen Gründen ausfallen. Nicht immer gelingt es den Mitarbeitern der Verwaltung alle Schäden zu registrieren. Wir wären deshalb sehr dankbar, wenn aufmerksame Bürgerinnen und Bürger uns darüber informieren. Sie helfen uns dadurch, den Schaden schneller zu erfassen und entsprechend zu reagieren. Wir werden die Reparaturaufträge aufnehmen und an die Servicefirma weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht immer sofort eine Reparatur erfolgen kann. Wir versuchen Aufwand und Nutzen bestmöglich abzuwägen. Die Elektrofirma wird entsprechend ihrer Kapazitäten den Reparaturauftrag ausführen. Bitte schreiben Sie möglichst eine E-Mail mit genauen Ortsangaben (Straße/Hausnr./Lage o.ä.) an: r.fuchs@stadt-roetha.de oder melden sich telefonisch unter 034206/60037. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bauamt
Amtsblatt Nr. 14 vom 13.12.2024
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