Fördermöglichkeiten
Leaderförderung Rückblick 2015-2022 und Ausblick 2023-2027
Kulturförderung
Amtsleiter: Frau Iris Bode
Sachgebietsleiterin: Frau Sylvia Günther
Kontakt: Landkreis Leipzig
Liegenschafts- und Kultusamt
SG Schulverwaltung/Kultur
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Sitz: Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
Fördermittel Liegenschafts- und Kultusamt
Dokumente
Förderung des Sports
Die Sportvereine im Landkreis sind auf Grund ihrer vielfältigen Angebote nach wie vor für Jung und Alt sehr attraktiv.
Um den Sport als wichtigen Teil der Gesellschaft auch im Landkreis Leipzig entsprechend seiner Bedeutung weiter zu etablieren, unterstützt der Landkreis die Vereine und Verbände in Form der Sportförderung.
Der Landkreis Leipzig gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Leipzig“.
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Fachverbände, die die in der Förderrichtlinie des Landkreises beschriebene Voraussetzungen erfüllen. Link
Gefördert werden:
- Sportveranstaltungen
- besondere Projekte
- Kinder- und Jugendarbeit (als Nachwuchsgrundförderung)
- Talentstützpunkte
- Sportgeräte
- Projekte des Kreissportbundes nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie des
- Landkreises
Zudem können die Talentstützpunkte, die sich im Landkreis befinden, sowie Sportgruppen für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre die kreiseigenen Sportstätten kostenlos nutzen.
Informationen zur Sportförderung erhalten Sie ebenfalls auf: http://www.ksb-ll.de/sportfoerderung
Ansprechpartner
Dokumente
Förderung von Kleinprojekten der Jugendhilfe gemäß §§ 11-14 und 16 SGB VIII
Für die Träger der freien Jugendhilfe, Kommunen, eingetragene Vereine und Kirchgemeinden besteht die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen zu stellen.
Die Anträge sind bis spätestens einen Monat vor Maßnahmebeginn und bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres im Jugendamt einzureichen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum festgesetzten Termin laut Zuwendungsbescheid vorzulegen. Voraussetzung für die Förderung von Kleinprojekten ist ein kontinuierliches Wirken im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Leipzig. Link
Folgende Förderbereiche können beantragt werden:
- Freizeit- und Erholungsangebote
- Projektarbeit
- Ferienprogramm
- Angebote mit Präventions- und Bildungscharakter
- Maßnahmen der Familienbildung
- Sachkosten für ehrenamtlich organisierte Kinder- und Jugendarbeit
- Sachkosten für offene Kinder- und Jugendarbeit für Jugendeinrichtungen gemäß § 11 SGB VIII
- Kooperationsangebote
- Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen im Landkreis Leipzig. Die Richtlinie und dazu benötigte Formulare stehen unter dem Punkt Dokumente für Sie bereit.
Ansprechpartner
Dokumente
Stadtverwaltung Rötha
Rathausstraße 4
04571 Rötha
Telefon 034206 - 6000