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Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung der Stadt Rötha über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Großpötzschau Ortsmitte – 1. Änderung“ im Ortsteil Großpötzschau
Der Stadtrat der Stadt Rötha hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 mit Beschluss-Nr. 94/17/25 den Entwurf des Bebauungsplans Oelzschau – Straße der Feuerwehr“ im Ortsteil Oelzschau in seiner Fassung vom 14. April 2025 samt Begründung und Fachgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 07.06.2026 im Bauamt (2.Etage) der Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4, 04571 Rötha,
öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und Anlagen ist angefügt und im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/roetha/startseite
Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden an: matthiasrimue@gmail.com
Für Rückfragen steht das Büro Ingenieurbüro Ritter-Müller, Sportlerweg 12, 04571 Rötha, Telefon 0177 / 6848723 (Herr Ritter-Müller), E-Mail matthiasrimue@gmail.com zur
Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Rötha erfolgen:
Montag: 9.00–12.00 Uhr
Dienstag: 9.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Freitag: 9.00–12.00 Uhr
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Rötha, den 08.05.2026
Pascal Németh
Bürgermeister
Stadtverwaltung Rötha
Rathausstraße 4
04571 Rötha
Telefon 034206 - 6000


